Abrechnung mit der Zusatzversicherung

 

Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherung haben, welche Heilpraktikerleistungen absichert, dann erkundigen Sie sich bitte, ob dies auch für Psychotherapieleistungen gilt.

 

Sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen wollen, dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

 

Zusatzversicherungen müssen Sie nicht unbedingt bei der gleichen Kasse abschließen, bei der Sie schon gesetzlich versichert sind.

Möglicherweise bietet eine andere Versicherung einen Tarif an, der für Sie besser ist.

 

Grundsätzlich gibt es:

 

A) Die reinen Heilpraktikerzusatzversicherungen, welche eine höhere Leistung anbieten, sowohl bei der Übernahme unterschiedlicher Behandlungstechniken als auch bei der Erstattung der Kosten – i. d. Regel 80% bis 100%.

 

B) Versicherungen, die zusätzlich auch Kosten für Zahnheilkunde und für Sehhilfen übernehmen und evtl. auch noch eine Reiseversicherung beinhalten. Hier wird allerdings ein Prozentsatz (z.B. 60% bis 80%) der Heilpraktikerkosten übernommen.

 

Worauf Sie jedenfalls achten müssen: Empfehlenswert sind Tarife die mindestens 80 % der Kosten übernehmen. Die Leistungsbegrenzung sollte zwischen 500 und 2000 € pro Jahr liegen.

 

Die monatlichen Beiträge fangen bei 13 Euro an, gehen ungefähr bis 30 Euro, je nach den angebotenen Leistungen und Risikobewertung. Die Beitragshöhe richtet sich zudem auch nach Alter und Geschlecht des Versicherten und die ist umso höher, je älter man beim Einstieg in die Versicherung ist.

Wie mit allen Versicherungen, werden beim Abschluss der Zusatzversicherung Gesundheitsfragen gestellt und eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Daher ist es empfehlenswert, noch vor einer Erkrankung eine Zusatzversicherung abzuschließen.

 

Es sollte beachtet werden, dass bei vielen Versicherungen (jedoch nicht bei allen) eine Wartezeit von bis zu acht Monaten besteht, in der Sie den Beitrag zwar zahlen, aber keinen Anspruch auf Leistungen haben.